Foto: ICRCDas Rote Kreuz, das wir hier bei unseren Einsätzen in Gengenbach, Berghaupten und Ohlsbach auf unseren Fahrzeugen und unserer Dienstbekleidung tragen, ist weit mehr als nur ein Vereinslogo. Es ist ein weltweit anerkanntes Schutzzeichen, dessen Ursprung und rechtliche Bedeutung in den Genfer Abkommen festgeschrieben sind.
Der historische Ursprung
Am 22. August 1864 wurde das erste Genfer Abkommen verabschiedet. Es war der erste völkerrechtliche Vertrag, der den Schutz von Verwundeten, die Neutralität des Sanitätspersonals und das Rote Kreuz als Schutzzeichen zum Gegenstand hatte.
Schutz vor Unmenschlichkeit
In den folgenden 150 Jahren wurde das Recht aufgrund von sich kontinuierlich wandelnder Waffentechnologie und veränderter Methoden der Kriegsführung immer wieder an neue Herausforderungen angepasst. Die heute geltenden vier Genfer Abkommen von 1949 und die beiden Zusatzprotokolle von 1977 bilden das Kernstück des humanitären Völkerrechts. Sie schützen Menschen in Kriegssituationen vor Grausamkeit und Unmenschlichkeit. Dies gilt insbesondere für Personen, die nicht oder nicht mehr an bewaffneten Auseinandersetzungen teilnehmen: verletzte, kranke oder schiffbrüchige Kombattanten sowie die Zivilbevölkerung.
Ein weltweiter, andauernder Auftrag
Dass bis zum Jahr 2015 insgesamt 196 Staaten die Genfer Abkommen ratifiziert haben, ist eine große Errungenschaft. Doch dies ist nicht genug. Die Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung strebt weltweit danach, die zukünftige Umsetzung und Weiterentwicklung der Abkommen mit allen Mitteln zu unterstützen und zu stärken. Denn wir haben uns dazu verpflichtet, den Opfern von Kriegen beizustehen und ihnen zu Recht und Schutz zu verhelfen.
